Unsere Gespräche sind telefonisch, online und in meiner Praxis möglich.
Ich biete Dir Hilfe zur Selbsthilfe an. Ich unterstütze Dich darin deine Situation zu verstehen und welche Schritte nötig sind um diese zu verändern.
Ich möchte Dir zeigen wieviel Du selbst bewirken kannst um somit dein Selbstvertrauen und Selbstwert aufzubauen..
Im Erstgespäch erzählst Du mir von dir, deiner jetzigen Situation und was Du verändern und erreichen möchtest. Du bekommst von mir eine erste Einschätzung und welche Schritte dafür nötig sind. Gemeinsam schmieden wir einen Plan wann und wie Du diese Schritte umsetzt und was Du dafür braucht.
Ich stehe Dir mit all meinem Wissen und Selbsterfahrung einfühlsam, wohlwollend und wertschätzend zur Seite.
In den weiteren Gesprächen setzen wir den Plan Schritt für Schritt in deinem Tempo um, Veränderungen, Anpassung sind natürlich jeder Zeit möglich.
Meine Themenschwerpunkte sind:
Ich arbeite mit wissenschaftlich fundierten Methoden aus der Gesprächstherapie, der Kognitiven-Verhaltens-Therapie, der körperorientierten Psychotherapie und Elementen der positiven Psychologie.
Meine Lieblingsmethode ist EFT, Emotional Freedom Techniques.
Also, wenn Du bereit für Deine Veränderung bist, für ein selbstbestimmtes, zufriedenes Leben, dann lass uns reden.
Jede Veränderung beginnt mit dem 1. Schritt, deiner bewussten Entscheidung dazu!
Ich berechne für unsere gemeinsame Gesprächszeit online, telefonisch oder in meiner Praxis ein Honorar von:
Einzelgespräch:
60min. / 99,-€
Power-Monat – 599€:
4x 1:1Gespräche (60min.) plus 4 Wochen tägl. Austausch über Mail, WhatsApp oder Telegramm
599€
Intensive 1:1 Begleitung über 12 Wochen:
12 x 1:1Gespräche (60min.) plus 12 Wochen tägl. Austausch über Mail, WhatsApp oder Telegramm
1.500€ (Ratenzahlung 3×500€ möglich)
Es ist üblich, das Honorar direkt bei Buchung oder im Anschluss an unseren Termin in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Bei einer Terminabsage von weniger als 24 h oder einer komplett ausbleibenden Absage ist der jeweils vollständige Betrag zu zahlen.
Selbstverständlich wird ein Ausfallhonorar nicht geltend gemacht, wenn aufgrund Erkrankung der Termin nicht wahrgenommen werden konnte und ein ärztliches Attest vorliegt.
Ein mehrfacher Terminausfall kann auch zu einem vorzeitigen Therapieende führen.